Ihr kompetenter TÜV-SÜD Autopartner im Oberbergischen
Laut §29 StVZO müssen die meisten Fahrzeuge jedes zweite Jahre zur sogenannten “Hauptuntersuchung“. Ist ein PKW neu muss dieser das erste mal nach drei Jahren zur Hauptuntersuchung . Das Fahrzeug wird auf seine Verkehrssicherheit geprüft. Die Überprüfung erfolgt durch unsere qualifizierten Prüfingenieure. So will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit und Umweltschutz gewährleistet ist. Zusätzlich zu der Hauptuntersuchung (HU) bieten wir Gutachten zur Erteilung des H-Kennzeichens für Oldtimer oder Änderungsabnahmen an.
Wenn Sie Fragen zu bestimmten Leistungen haben, beraten wir Sie gerne.
Unsere amtlichen Tätigkeiten als Ihr TÜV Süd Auto Partner
Hauptuntersuchungen (HU) (§ 29 StVZO)
Abgasuntersuchungen (AU) gem. § 47a StVZO
Änderungsabnahmen (§ 19 Abs. 3 StVZO)
Begutachtungen von Oldtimern (§ 23 StVZO)
G 607 (Flüssigasanlagen an Wohnmobilen)
Untersuchungen (§§ 41,42 BOKraft)
UVV (Unfallverhütungsvorschriften): Prüfungen an Fahrzeugen
Ergänzung der Fahrzeugbeschreibung (§13 FZV)
Mängelkarte (§5(3) FZV)
Anhänger 100 km/H-Genehmigung